Werbung und Information im Gesundheitstourismus
- Paksoy
- 16. Dez. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Keine Werbung ohne Genehmigung: Gesundheitseinrichtungen und Vermittlungsorganisationen, die nicht für den internationalen Gesundheitstourismus zugelassen sind, dürfen keine Werbe- oder Informationsmaßnahmen durchführen.
Voraussetzungen für Werbung:
Werbung in türkischer Sprache, die darauf abzielt, innerhalb der Türkei Nachfrage zu erzeugen, ist nicht gestattet. Werbung muss in der Sprache des Zielmarktes oder auf Englisch erfolgen.
Werbemaßnahmen sollten aktuelle und detaillierte Informationen zu den angebotenen Dienstleistungen enthalten und auf Webseiten veröffentlicht werden.
Nicht genehmigte Dienstleistungen, irreführende oder falsche Informationen sowie Inhalte, die darauf abzielen, bei türkischen Bürgern Nachfrage zu schaffen, dürfen in der Werbung nicht enthalten sein.
Gesundheitsbezogene Informationen müssen von rechtlich autorisierten und erfahrenen Fachkräften im Gesundheitswesen bereitgestellt werden.
Patientengeschichten: Patientengeschichten dürfen in der Werbung verwendet werden, sofern die Privatsphäre und Rechte der Patienten gewahrt bleiben und die Zustimmung der Patienten dokumentiert vorliegt.
Verbotene Verfahren: Medizinische Verfahren, die in der Türkei verboten oder nicht zugelassen sind, dürfen in der Werbung nicht erwähnt werden.
Diese Informationen beziehen sich allgemein auf Information im Gesundheitstourismus. Bitte kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen und Rechtsberatung.