Vorgesehene Sanktionen für Gesundheitseinrichtungen im Gesundheitstourismus
- Paksoy
- 16. Dez. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Unbefugte Tätigkeit:
- Erster Verstoß: Die Tätigkeit wird eingestellt, und es wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.
Verstoß gegen Kompetenzkriterien:
- Erster Verstoß: Schriftliche Verwarnung und eine Frist von 1 Monat zur Behebung des Verstoßes.
- Wenn nicht behoben: 2 % Verwaltungsgeldstrafe basierend auf dem Bruttoumsatz des Vormonats und eine weitere 1-monatige Frist zur Korrektur.
- Weiterer Verstoß: Die Tätigkeit wird für 1 Jahr ausgesetzt. Sollte der Verstoß weiterhin bestehen, wird die Autorisierungsbescheinigung widerrufen.
Nichterfüllung von Registrierungs- und Meldepflichten:
- Erster Verstoß: Schriftliche Verwarnung und eine Frist von 1 Monat zur Erfüllung der Verpflichtung.
- Wenn nicht behoben: 1 % Verwaltungsgeldstrafe basierend auf dem Bruttoumsatz des Vormonats und eine weitere 1-monatige Frist zur Einhaltung der Vorgaben.
- Weiterer Verstoß: Die Tätigkeit wird für 1 Jahr ausgesetzt. Wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird, wird die Autorisierungsbescheinigung widerrufen.
Verstöße gegen die Preisrichtlinie:
- Erster Verstoß: 2 % Verwaltungsgeldstrafe basierend auf dem Bruttoumsatz des Vormonats, und der überhöhte Betrag wird zurückerstattet.
- Wenn wiederholt: 4 % Verwaltungsgeldstrafe, und der überhöhte Betrag wird zurückerstattet.
- Weiterer Verstoß: Die Autorisierungsbescheinigung wird widerrufen, und die überhöhten Beträge werden zurückerstattet.
Verstoß gegen die Informations- und Werbevorschriften:
- Erster Verstoß: Die Organisation wird verwarnt.
- Zweiter Verstoß: Die Tätigkeit wird für 1 Monat ausgesetzt.
- Dritter Verstoß: Die Tätigkeit wird für 3 Monate ausgesetzt.
Diese Informationen fassen die für Gesundheitseinrichtungen im Gesundheitstourismus vorgesehenen Sanktionen zusammen. Bitte kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen und Rechtsberatung.